Baurecht & Architektenrecht

 

Weit über 25 Jahre arbeite ich vertrauensvoll mit der Innung für Metall- und Kunststofftechnik Berlin zusammen, halte in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen für die Innungsbetriebe kleine Seminare im Arbeitsrecht sowie privaten Baurecht ab und vertrete diese auf Wunsch bei der Durchsetzung ihrer Forderungen.

 

Im Bereich des Baurechts befasse ich mich als Rechtsanwalt hauptsächlich mit Fragen des Bauvertragsrechts, also mit den Fragen

  • des Bauvertragsschlusses,
  • der Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag,
  • der Vollmachten im Bauverlauf (u.a. für Architekten u. Bauleiter),
  • der Vergütung und Durchsetzung der Werklohnforderungen,
  • der Nachträge nach BGB und VOB/B,
  • der Bauzeitenstörung,
  • der Baubehinderung,
  • der Abnahme,
  • der Arbeitseinstellung als Druckmittel des Auftragnehmers,
  • der Kündigungsmöglichkeit,
  • der Mängelhaftung (Gewährleistung) nach BGB und VOB/B sowie
  • der Sicherheiten im privaten Baurecht einschließlich der Bauhandwerkersicherung i.S.d. § 650 f BGB.

 

Im Bereich des Architektenrechts umfasst meine Beratung hauptsächlich das Architektenvertragsrecht (z.B.: noch kostenlose Akquisition oder bereits kostenpflichtige Vertragsleistung). Dazu gehören insbesondere Fragen zur Wirksamkeit eines Architektenvertrages, der Honorare und die  Haftung der Architekten.

 

Die anwaltliche Vertretung durch mich erfolgt dabei sowohl im Prozessverfahren, als auch im vorgelagerten selbständigen Beweisverfahren an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.